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Bender, Gregor / Kleerbaum, Klaus-Viktor
Kommunales Bau- und Planungsrecht Brandenburg
KPV-DBG
978-3-940906-33-5
1. Aufl. 2019 / 189 S.
Leitfaden

12,80 €

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Kurzbeschreibung

Gemeinden haben durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie das grundgesetzlich geschützte Recht, die städtebauliche Entwick-lung durch die Mittel der Bauleitplanung selbst zu steuern. Die Einflussnahme und die Möglichkeit, diese Entwicklung durch politische Entscheidungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu erreichen, setzen insbesondere - im Verhältnis zur hauptamtlichen Bauverwaltung - die Kenntnis der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger über die rechtlichen Grundlagen des kommunalen Bau- und Planungsrechts voraus.

In diesem Buch werden vielfältige planungsrechtliche Grundlagen - vom unbeplanten Innen- und Außenbereich bis hin zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - ausführlich erläutert und in ihren Auswirkungen verglichen. Der Leser soll in die Lage versetzt werden, die Beurteilung der planungsrechtlichen Grundlagen in der Praxis vornehmen zu können. Darüber hinaus werden die Verfahrensbeteiligten, die Rahmenbedingungen sowie der Verfahrensablauf des kommunalen Satzungsverfahrens exemplarisch dargestellt. Das Verständnis für diese Abläufe ist für die Nutzung der politischen Gestaltungsmöglichkeiten von außerordentlicher Bedeutung.

Zudem ist für die Umsetzung von Bauleitplänen vielfach eine Bodenordnung erforderlich, um erschlossene und gemäß der Nutzungsvorgaben des Planungsrechts bebaubare Grundstücke zu erhalten. Gegebenenfalls müssen auch öffentliche Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen ausparzelliert werden. Dies erfolgt entweder durch die freiwillige oder die hoheitliche Umlegung. Diese Verfahren werden ebenfalls detailliert dargestellt.

Schließlich werden spezielle Aspekte des Baurechts behandelt - wie beispielsweise die Veränderungssperre, der Planungsschaden oder das Vorkaufsrecht.

Alle Namens-, Amts- und Funktionsbezeichnungen im nachfolgenden Text stehen selbstverständlich in gleicher Weise für Frauen, Männer und diversgeschlechtliche Menschen. Die Verwendung des generischen Maskulinums erfolgt lediglich aus Gründen der Verständlichkeit und besseren Lesbarkeit.